Braunschweig bietet als Großstadt mit ca. 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und als internationaler
Forschungs- und Wirtschaftsstandort ein zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld. Die kurzen Wege in der
Löwenstadt, das breite Kulturangebot sowie die vielen Grünflächen für Freizeit
und
Erholung sind die besten Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität und eine perfekte Work-Life-Balance.
Wir, vom Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, stellen für die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz unregelmäßig (bedarfsgerecht) Nachwuchskräfte als
Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärterin oder
Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter (m/w/d)
für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst (ehemals mittlerer Lebensmittelkontrolldienst) ein.
Leider ist unsere Stellenausschreibung für diesen Ausbildungs- bzw. Studiengang derzeit nicht aktiv, da zurzeit noch nicht absehbar ist, wann die nächsten Einstellungen erfolgen werden.
Gern können Sie sich über den unten stehenden Link unverbindlich bis zum Beginn des nächsten Auswahlverfahrens vormerken lassen. Die Vormerkung erfolgt längstens für ein Jahr. Anschließend werden Ihre Daten aus unserem System gelöscht, es sei denn, dass Sie vor Ablauf der Jahresfrist die Vormerkung verlängern.
Ausbildungsinhalte:
Während der Ausbildung erlernen Sie die vielfältigen Aufgaben sowohl im Außen- als auch im Innendienst einer künftigen Lebensmittelkontrolleurin / eines künftigen Lebensmittelkontrolleurs:
- Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und
kosmetischen Mitteln gemäß Vorgaben und Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchfüh-rung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmenüberwachung – AVV Rüb)
- Durchführung der amtlichen Kontrollen und Ausübung des Vollzugs im Außendienst, einschließlich
Durchführung von Ermittlungen bei Verstößen gegen das gesamte Lebensmittelrecht, Durchsetzung der amtlichen Vollzugsmaßnahmen nach den Vorgaben des LFGB, Treffen ordnungsbehördlicher Anordnungen und deren Überprüfung sowie Durchführen der erforderlichen Maßnahmen
- Fertigen von Kontrollberichten, einschließlich der aktenmäßigen und EDV-technischen Dokumentation
der Kontrollmaßnahmen sowie Vorgangsbearbeitung
- Durchführung von Ermittlungen in Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Ermittlungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit EU-Schnellwarnmeldungen
- Entnahme von amtlichen Proben einschließlich Auswertung der Befunde
- Beratung von Gewerbebetreibenden in Angelegenheiten des gesamten Lebensmittelrechts
einschließlich Hygiene, betriebliche Eigenkontrolle sowie zu Um- und Neubauten
- Fachbehördliche Stellungnahmen im Rahmen bau- und gewerberechtlicher Planungs- und
Antragsverfahren zu Betrieben im Geltungsbereich des LFGB
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden sowie anlassbezogene Beratungen
Voraussetzungen für die Ausbildung
Die Arbeit im Bereich Verbraucherschutz erfordert von künftigen Lebensmittelkontrolleurinnen oder Lebensmittelkontrolleuren verschiedene Fähigkeiten, Fertigkeiten, Qualifikationen und Grundvoraussetzungen. Erwartet werden
- Belastbarkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- einschlägige berufliche Erfahrungen bei der Herstellung von Lebensmitteln und der Gestaltung und
Bewertung von Hygienekonzepten
- Bereitschaft, außerhalb der Normalarbeitszeit in den Abendstunden und an Wochenenden Dienst zu
verrichten, soweit dieses die gesetzliche Aufgabenstellung erfordert
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. einer Fahrerlaubnis nach altem Recht, der diese
Klasse beinhaltet.
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden,
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt und
- wer das 40. Lebensjahr - als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr -
noch nicht vollendet hat und
- die charakterliche, geistige und gesundheitliche Eignung besitzt und
- eine Berufsausbildung auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen,
kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie mit Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes abgeschlossen hat
(wie z. B. Bäcker/in, Fleischer/in, Köchin/Koch …) und
- eine mit einer Prüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung
abgeschlossene Fortbildung (Meisterbrief) in einem Lebensmittelberuf oder eine mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker in einem Lebensmittelberuf abgeschlossen hat.
Verlauf der Ausbildung:
Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre und ist in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte aufgeteilt. Der theoretische Teil der Ausbildung besteht aus drei Modulen an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Die praktische Ausbildung erfolgt hauptsächlich innerhalb der Stadtverwaltung in der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Im Rahmen der Ausbildung lernen Sie auch andere Organisationseinheiten kennen, wie z. B. das Gesundheitsamt, die Polizeibehörde und das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Am Ende der Ausbildung steht eine praktische und theoretische Prüfung.
Ausbildungsvergütung:
Der Anwärtergrundbetrag beträgt zurzeit 1.209,04 Euro, ggf. zuzüglich Familienzuschlag.
Nähere Auskünfte zu den Einstellungsvoraussetzungen und zum Einstellungsverfahren erteilt Herr Brandt (Tel. 0531 470-3653) von der Stelle Personalbetreuung Ausbildung des Fachbereichs Zentrale Dienste.
Für weitergehende Informationen zu den Ausbildungsinhalten und zu den späteren Aufgaben steht Ihnen der Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Herr Dr. Grötzschel, (Tel.: 0531 470-5900) zur Verfügung.
In der Stadtverwaltung Braunschweig gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Deshalb freut sich die Stadt Braunschweig insbesondere über Bewerberinnen und Bewerber mit interkulturellem Hintergrund.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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